Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der Belt Media OG für die Software "my-venue"

Stand: Mai 2024

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1. Anwendungs- und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der Belt Media OG, Herrengasse 9a, 8750 Judenburg, FN 399407p (im Folgenden kurz als „Belt Media“ bezeichnet) in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen Belt Media und gewerblichen / unternehmerischen Kunden (im Folgenden kurz als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossen werden. Diese AGB sind auf der Website von „Belt Media“, abrufbar unter www.belt-media.at/my-venue-agb sowie auch unter www.my-venue.at/agb, von jeder Seite aus druck- und speicherfähig als PDF hinterlegt.

Mit unterfertigter Retournierung des Anbots durch den Kunden erklärt sich dieser ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB gelten für alle künftigen Geschäfte, sohin vertragliche Vereinbarungen, die zwischen Belt Media und dem Kunden, auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung, abgeschlossen werden.


2. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen und Erledigungen werden in deutscher Sprache angeboten. Diese AGB und die unter Einbezug dieser AGB abzuschließenden und abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Leoben vereinbart. Als Erfüllungsort gilt – soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde – der Sitz von Belt Media.


3. Unternehmens­gegenstand

Belt Media betreibt – auch mit einer für den Kunden freiwählbaren „Self-Hosting-Option“ – eine online basierte Anwendungsplattform unter www.my-venue.at für Veranstaltungsstätten (Kunden von Belt Media). Diese Anwendungsplattform ermöglicht dem Kunden eine einfache Verwaltung der Eventlocation, eine professionelle Eventbuchung sowie eine effektive Ressourcenplanung, wie bspw eine schnelle, einfache und rasche Terminplanung, Buchungslogistik sowie Angebots- und Rechnungslegung. Dies geschieht anhand des mit dem Kunden im Anbot zu vereinbarenden standardisierten Vertragspakets, gemessen an der Vertragsdauer (12, 24 und 36 Monate). Diesfalls hat der Kunde monatliche, sohin laufende Serviceentgelte (Serviceleistungen) und Einrichtungskosten (einmalige Projektleistungen) zu bezahlen.

Sofern der Kunden die „Self-Hosting-Option“ wählt, hat der Kunde zur Funktionsweise der Anwendungsplattform die von Belt Media zur Verfügung gestellten Updates fristgerecht selbst einzuspielen und die Software selbst zu testen – dies stets nach Hinweisen bzw Aufforderungen von Belt Media – sowie Backups ohne Hinzutun von Belt Media stets selbstständig zu tätigen. Auch bei dieser Wahl hat der Kunde die laufende Serviceentgelte (Serviceleistungen) und Einrichtungskosten (einmalige Projektleistungen) zu bezahlen.


4. Vertragsabschluss, Vertrag, Verlängerung, Kündigung, Honorar, Wertsicherung und Zahlungsmöglichkeiten

4.1

Das Anbot von Belt Media ist freibleibend. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Belt Media übermittelt nach einer Anfrage des Kunden diesem ein Anbot, in welchem durch Angabe eines Hyperlinks auf die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit, eine Vertragsdauer auszuwählen. Mit anschließender unterfertigter Retournierung des Anbots durch den Kunden an Belt Media kommt der Vertrag rechtswirksam zustande.

In Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über die von Belt Media angebotenen Dienstleistungen, die nicht Belt Media zuzurechnen sind, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich von Belt Media schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.

4.2

4.2.1
Der zwischen Belt Media und dem Kunden geschlossene Vertrag wird auf die vom Kunden frei wählbare Dauer befristet abgeschlossen. Die Dauer und das Ende des Vertrags werden im Anbot festgehalten. Sofern der – auch jeweilige neue befristete – Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf vom Kunden schriftlich gekündigt wird – wobei der Kunde von Belt Media jeweils zeit-/fristgerecht auf die auslaufende Befristung hingewiesen wird –, verlängert sich dieser stets automatisch um die vom Kunden zu Beginn gewählte Vertragslaufzeit.

4.2.2
Davon unberührt bleibt, dass der Kunde jederzeit die Möglichkeit hat, auf eine Laufzeitverlängerung zu wechseln. Für diesen Fall gilt Pkt 4.2.1 sinngemäß, wobei als zu Beginn gewählte Vertragslaufzeit nunmehr jene gilt, zu welcher sich der Kunde im Zuge der Laufzeitverlängerung entschlossen hat.

4.2.3
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Pkt 4.2.1 und 4.2.2 unberührt.

4.3

Bei den von Belt Media angeführten Honoraren (auch in allfälligen Kostenvoranschlägen) handelt es sich stets um Beträge exklusive Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer. Soweit ein Skonto nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kunde zum Skontoabzug nicht berechtigt. Das Honorar wird unverzüglich mit der Leistungserbringung von Belt Media an den Kunden fällig, sofern nichts anderes schriftlich im Anbot vereinbart wurde.

4.4

Die von Belt Media angeführte Honorare im Anbot sind wertgesichert nach Maßgabe des von der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 oder dem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Indexschwankungen bis einschließlich 3 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweiligen Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die monatliche Neuberechnung der Honorare als auch für die monatliche Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Die neue Indexzahl ist sohin jeweils die Ausgangsbasis für die monatliche Errechnung der weiteren Änderungen.

Ein Verzicht auf die Anwendung der Wertsicherung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die bloße Nichtgeltendmachung einer wertsicherungsbedingten Veränderung der Honorare gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht. Belt Media ist berechtigt, die sich aus der Indexveränderung ergebenden Beträge von den Kunden innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB auch rückwirkend einzufordern.

4.5

Belt Media akzeptiert folgende Zahlungsmöglichkeit:
Sepa-Lastschriftmandat
Das vom Kunden auszufüllende und zu unterfertigende SEPA-Firmenlastschriftdaten-/Ermächtigungsblatt (Kontodaten des Kunden) zur monatlichen Sepa-Lastschriftmandatierung – sofern im Anbot nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – erhält der Kunde mit dem Anbot von Belt Media übermittelt. Der Kunde hat in diesem die Möglichkeit die Vertragslaufzeit und das Zahlungsintervall auszuwählen. Das Serviceentgelt wird stets im Voraus, jeweils am ersten des Monats, eingezogen; die Einrichtungskosten nach Beendigung dieser. Nach unterfertigter Retournierung erhält der Kunde sodann eine korrespondierende Rechnung von Belt Media übermittelt.

Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit der Forderung Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe, sohin derzeit 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank, verrechnet. Weiters wird im Falle des Zahlungsverzuges eine Entschädigung für Betreibungskosten iSd § 458 UGB berechnet. Darüberhinausgehende (gesetzliche) Ansprüche bleiben unberührt. Eine allfällige Beanstandung der Leistung von Belt Media berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Belt Media zustehenden Honorars. Eine Aufrechnung eigener Forderungen gegen die Forderungen von Belt Media ist unzulässig, soweit die Forderung nicht unstrittig oder nicht rechtskräftig festgestellt ist oder nicht im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Kunden steht.


5. Leistungsumfang und Leistungsbeschreibung

5.1

Die Anwendungsplattform ist für den Webbrowser „Google Chrome“ und „Mozilla Firefox“ konzipiert und optimiert. Ein Internetzugang mit ausreichender Geschwindigkeit ist Grundvoraussetzung zur Inanspruchnahme der Anwendung. Sofern der Kunde einen anderen Webbrowser oder ein Internet mit unzureichender Geschwindigkeit nutzt, kann die einwandfreie Funktionsweise der Anwendungsplattform von Belt Media nicht gewährleistet werden. Jedenfalls hat der Kunde die Webbrowser stets aktualisiert zu halten, anderenfalls von Belt Media ebenfalls keine einwandfreie Anwendung gewährleistet werden kann. Sofern der Kunde die „Self-Hosting-Option“ wählt, gilt dies auch für die vom Kunden selbst zu tätigenden Updates samt Testung der Software sowie für die Backups.

5.2

Der Beginn der Implementierung und Bereitstellung der Anwendungsplattform durch Belt Media beim Kunden richtet sich nach dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, unter Einbeziehung der gegenständlichen Allgemeinen Bedingungen. Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen udgl bedürfen stets der schriftlichen Zustimmung von Belt Media; selbiges gilt auch für eine allfällige Aufhebung der Schriftform selbst.

Eine Weitergabe und / oder Verbreitung der Dienstleistung von Belt Media (ua Webapp etc) an Dritte ist ausschließlich unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von Belt Media allenfalls erlaubt.

5.3

Die von Belt Media angegebenen Fristen und Termine – auch im Anbot – sind stets unverbindlich und gelten nur als Richtwert, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich – bspw mit einem schriftlichen Zusatz dahingehend im Anbot – als verbindlich erklärt werden. Weitere Details sind dem Anbot zu entnehmen.

Eine allfällige Nichteinhaltung einer verbindlichen Frist und / oder eines Termins berechtigt den Kunden nicht zur Aufhebung des Vertrags, sondern hat der Kunde Belt Media schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Werktagen zu setzen. Die Frist beginnt mit dem nachweislichen Zugang der Nachfristsetzung bei Belt Media, wobei der Kunde das Risiko des Zugangs trägt. Erst nach fruchtlosem Ablauf ist der Kunde berechtigt wegen Verzug vom Vertrag zurückzutreten, wobei eine Verpflichtung in dieser Hinsicht zur Leistung von Schadenersatz udgl von Belt Media an den Kunden nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von Belt Media besteht.

Befindet sich der Kunde im Verzug (zB fristwidrige Bereitstellung von Mitarbeiter:innen, sonstigen Informationen etc) verschiebt sich der vereinbarte verbindliche Termin um zumindest dem Ausmaß des Verzugs des Kunden. Dahingehend stehen dem Kunden sohin keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegenüber Belt Media zu. Belt Media behält sich jedoch allenfalls Ansprüche gegenüber dem Kunden vor. Soweit keine Frist und / oder ein Termin vereinbart wurde, wird Belt Media die Dienstleistung in einer angemessenen Frist, nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden, erbringen.

5.4

Belt Media erbringt – untergliedert in drei Bereiche – hinsichtlich der Anwendungsplattform Projekt-, Service- und Supportleistungen.

Im Zuge der Projektleistungen erfolgt neben der Erstinstallation und der Einrichtung der Anwendungsplattform auch eine Einschulung, dessen Dauer – soweit möglich – im Anbot festgehalten wird. Im Rahmen der Serviceleistungen werden von Belt Media ua die Anwendungsplattform als eigene Webanwendung mit der Wunsch-Subdomain von my-venue.at (bspw meine-location.my-venue.at) oder eine Domain im Besitz des Kunden bereitgestellt sowie regelmäßig Wartungs- und Sicherungstätigkeiten – mit Ausnahme der allenfalls vom Kunden gewählten „Self-Hosting-Option“ – vorgenommen. Im Bereich des Supports wird von Belt Media ausschließlich während den Geschäftszeiten – derzeit 09:00 bis 16:00 Uhr – kostenlos Supportleistungen für den Kunden erbracht bzw übernommen, wobei sich dieser auf Verständnisfragen bei der Anwendung sowie zu Fragen zu den Funktionen dieser beschränkt.

Darüberhinausgehende vom Kunden in Anspruch genommene Leistungen (bspw Veränderungen an der Software, zusätzliche Features und Funktionen, zusätzliche Schulungstermine bei Personalwechsel beim Kunden, kundenspezifische Wünsche etc) von Belt Media werden von Belt Media dem Kunden – nach vorheriger Mitteilung – gesondert zur Abrechnung gebracht.


6. Informationspflicht und Geheimhaltungs­verpflichtung

Der Kunde hat Belt Media sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail) sollten Belt Media unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden; widrigenfalls der Kunde hinnimmt und akzeptiert, dass diesem Nachteile anwachsen, wofür Belt Media keinesfalls einzustehen hat.

Sowohl Belt Media als auch der Kunde verpflichten sich über die aufgrund der Geschäftsbeziehung / des Vertrags zwischen Belt Media und dem Kunden erlangten Informationen, Daten etc – auch über das Vertragsverhältnis hinaus – absolutes Stillschweigen gegenüber jedermann – mit Ausnahme der eigenen Mitarbeiter von Belt Media und dem Kunden sowie betreffend Personen, die für die vertragsgemäße Durchführung notwendig sind – zu halten.


7. Urheber

Sämtliche von Belt Media erbrachten Leistungen sowie alle Inhalte von Belt Media als auch die von Belt Media selbst erstellten Texte etc (zB Softwarequellcode, Datenbankwerke, Leitfäden, Einschulungsbogen, Logo, Grafik und CI etc) sind urheberrechtlich geschützt und steht das Urheberrecht ausschließlich Belt Media zu. Eine wie auch immer geartete Weitergabe an Dritte oder anderweitige wie auch immer geartete Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veränderung als jene bezogen auf den Vertrag mit dem Kunden ist dem Kunden ausschließlich unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von Belt Media allenfalls erlaubt. Dies gilt auch für allenfalls wiederholende (Weiter-)Verwendungen und / oder Modifikationen. Bei Verletzung der Urheberrechte sind die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts anzuwenden.

Zudem gilt eine Pönale des doppelten Bruttohonorars der gewählten Vertragsdauer als vereinbart. Darüberhinausgehende Ansprüche welcher Art auch immer bleiben ausdrücklich vorbehalten.

An Bildern, Softwarebibliotheken etc hat Belt Media ein ausschließliches Werknutzungsrecht bzw eine Werknutzungsbewilligung und ist demnach ebenfalls eine wie auch immer geartete Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Veränderung etc durch den Kunden ausschließlich untersagt.


8. Gewährleistung

Unter der Gewährleistung ist die gesetzliche angeordnete Haftung von Belt Media für Mängel zu verstehen, die die Ware bzw die Dienstleistung zum Zeitpunkt der Übergabe bzw der Leistungserbringung an den Kunden aufweist. Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind von der Gewährleistung grundsätzlich nicht erfasst. Belt Media ist im Gewährleistungsfall zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Nur wenn die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für Belt Media mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre oder Belt Media dem Austauch- oder Verbesserungsbegehren nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist nachkommen kann, so ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder Wandlung (gänzliche Aufhebung des Vertrags) zu begehren.

Der Kunde hat die Ware bzw die Dienstleistung unmittelbar nach Übergabe bzw Implementierung dieser auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Vertrag zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Übergabe bzw Implementierung, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe bzw Implementierung, sonstige Mängel innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung schriftlich und detaillierter Beschreibung des Mangels zu rügen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Abnahme als erfolgt und ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rüge kommen die Bestimmungen des Gewährleistungsrechts zum Tragen mit der Abänderung, als eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten und die Beweislastumkehr von Beginn an als vereinbart gilt.


9. Haftung

Belt Media haftet in jedem Fall nicht für einen bestimmten Erfolg und in jedem Fall lediglich für grob schuldhafte Pflichtverletzungen und höchstens bis zum gemeinen Wert der vom Kunden bestellten Ware bzw der erbrachten Dienstleistung.

Eine Haftung für leichtes Verschulden für Sachschäden wird in jedem Fall ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet Belt Media nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die dem Kunden gemäß den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Schadenersatzansprüche, verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger; der Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Eine Regresshaftung iSd § 12 PHG ist ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von Belt Media verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


10. Sicherheits- und Verwendungshinweise

Die von Belt Media dem Kunden zur Verfügung gestellte Anwendung ist ausschließlich nach den Anleitungen und Unterweisungen, welche dem Kunden im Rahmen der Einschulung übermittelt werden, handzuhaben und zu bedienen; eine der Bedienungsanleitung entgegengesetzten Handhabung bzw Bedienung der Anwendung liegt ausschließlich im eigenen Verantwortungsbereich des Kunden. Dies betrifft ua auch – bei der vom Kunden frei zu wählenden „Self-Hosting-Option“ – das (fristwidrige) Nichteinspielen der von Belt Media vorgeschriebenen Updates samt Testung der Software sowie der Nichtvornahme der selbstständigen Updates. Eine Haftung von Belt Media ist dahingehend sohin jedenfalls ausgeschlossen.


11. Force Majeure

Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von Belt Media entbindet Belt Media von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch (technische) Betriebs- und Verkehrsstörungen (insbesondere Server-Ausfälle der Hosting-Partner von Belt Media etc) nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten sowie Verzögerungen bei Auftragnehmern von Belt Media, Pandemien, Epidemien etc; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist Belt Media von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.


12. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftliche gleichwertige oder ähnliche, sohin eine, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung am nächsten kommt, aber zulässige Bestimmung, zu ersetzen.


13. Schluss­bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche oder schriftliche (Neben-)Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch Belt Media wirksam; dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. Belt Media widerspricht ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen udgl des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich von Belt Media schriftlich zugestimmt.

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